BETHAUS: Covid-19-Tests

3-G: Gewollt – Geliebt – Gerettet! Doch manchmal muss es etwas mehr sein: GETESTET!

Durch eine Unterweisung des ärztlich unterwiesenen “Covid-19-Bürgertesters” werden Mitarbeiter in die Lage versetzt, alle geforderten Tests aufgrund der Zugangs- und Kontaktbeschränkungen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Teilnahme an der Unterweisung “Covid-19-Schnelltest” für Arbeitgeber-Teststellen wird nach erfolgreichem Test bescheinigt.

Welche Möglichkeiten gibt es für Gemeinden?

  • Zugangskontrolle für Beerdigungen nur mit 3-G-Nachweis. Hier kann dem Besucher entsprechend Einlass gewährt werden, wenn er ein gültiges Zertifikat vorweist oder vor Ort getestet wurde. Über das Testergebnis wird keine separate Bescheinigung ausgestellt.
  • Bei 3-G-Pflicht für Gottesdienste müssen alle Besucher ohne gültiges Genesenen- oder Impfzertifikat einen negativen Test vorweisen. Hier kann im Bethaus werden oder ein öffentliches Testzentrum aufgesucht werden.
  • In Niedersachsen ist es Vereinen gestattet, ihren Mitgliedern “Arbeitgeberzertifikate” auszustellen, wenn diese durch geschultes Personal und unter Aufsicht getestet werden.

Die Schulung dauert ca. 75 Minuten und kann online als Zoom-Videokonferenz oder in Präsenz stattfinden.

Anfragen und Terminvereinbarung:
Ulrike Arndt,
Tel. 05751/87422
Teststelle@BETHAUS.online

Durch Sammelbestellung beim Hersteller können wir gute Konditionen erwirken. Nennen Sie Ihren Bedarf per Mail an Corona-Test@BETHAUS.online

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